Wichtige Frist für Antragsteller von Zahlungen für Mutterschafe und -ziegen
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die im Jahr 2024 Tierprämien für Mutterschafe und -ziegen beantragen, unbedingt bis zum 15. Januar 2024 die erforderliche Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) durchführen müssen, damit der
Tierbestand förderfähig wird.
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